Version: 1.0.0 · Gültig ab: 10. Februar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Master-AGB)

GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) Auf den Roden 2a, 28307 Bremen Geschäftsführer: Timo Glander Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 33584

Stand: Februar 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Master-AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden durch diese Master-AGB nicht geregelt. Sollte der Kunde Verbraucher sein, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Die Master-AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Ergänzend zu diesen Master-AGB können Besondere Bedingungen für einzelne Produkte oder Leistungen gelten (nachfolgend „Produktbedingungen"). Im Falle eines Widerspruchs gehen die Produktbedingungen diesen Master-AGB vor. Die Rangfolge der Vertragsdokumente bestimmt sich nach § 11.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen des Anbieters auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Durch die Bestellung oder Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Erbringung der Leistung.

(3) Eine automatische Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail) stellt keine Annahme des Angebots dar.

(4) Vertragsschlüsse können auch auf elektronischem Wege (z. B. über die Website des Anbieters oder per E-Mail) zustande kommen.


§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, den einschlägigen Produktbedingungen und den darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Die Verantwortlichkeit des Anbieters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

(3) Soweit einzelne Leistungen nicht ausdrücklich im Vertrag oder den Produktbedingungen vereinbart sind, schuldet der Anbieter diese nicht.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise des Anbieters verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Höhe der Vergütung, die Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder den einschlägigen Produktbedingungen.

(3) Sofern im Vertrag oder in den Produktbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wird, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Gegenüber Forderungen des Anbieters ist der Kunde zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Beauftragte in dem erforderlichen Umfang zur Mitwirkung verfügbar sind.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine des Anbieters um den Zeitraum der Verzögerung. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen.

(4) Soweit dem Anbieter durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zusätzlicher Aufwand entsteht, ist der Anbieter berechtigt, diesen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.


§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die vertraglich vereinbarten Leistungen und Arbeitsergebnisse des Anbieters im Rahmen des vertraglichen Zwecks zu nutzen. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Alle Rechte an den vom Anbieter erstellten oder bereitgestellten Materialien, Software, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen – einschließlich Urheberrechten, Markenrechten und sonstigem geistigen Eigentum – verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern, soweit nicht im Vertrag oder in den Produktbedingungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Die vom Kunden eingebrachten Daten und Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht an diesen Daten und Inhalten ein.

(4) Weitere produktspezifische Regelungen zu Nutzungsrechten, insbesondere im Hinblick auf durch Software oder KI-Systeme generierte Ergebnisse, werden in den jeweiligen Produktbedingungen getroffen.


§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Etwaige Haftungsobergrenzen werden in den jeweiligen Produktbedingungen festgelegt. Fehlt eine solche Regelung, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Nettovergütung begrenzt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.


§ 8 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Störungen der Telekommunikationsnetze oder der Energieversorgung sowie Cyberangriffe.

(2) Die betroffene Partei hat die jeweils andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren. Die Leistungspflichten der betroffenen Partei ruhen für die Dauer des Ereignisses.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform zu kündigen.


§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (einschließlich Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Geschäftsdaten und Kalkulationen) vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, die Offenlegung ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) bei Empfang bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden, (b) dem Empfänger bei Empfang bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) dem Empfänger von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.


§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.


§ 11 Rangfolge der Vertragsdokumente

(1) Sollten zwischen den verschiedenen Vertragsdokumenten Widersprüche bestehen, gelten die Dokumente in folgender Rangfolge:

  1. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (Individualvertrag, Angebot)
  2. Besondere Produktbedingungen
  3. Diese Master-AGB

(2) Speziellere Regelungen gehen allgemeineren Regelungen vor. Nachträgliche Vereinbarungen gehen früheren Vereinbarungen vor.


§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit, Verlängerungsregelungen und ordentliche Kündigungsfristen werden im jeweiligen Vertrag oder in den einschlägigen Produktbedingungen festgelegt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die jeweils andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, b) gegen die jeweils andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, c) die jeweils andere Partei ihre Zahlungen einstellt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).


§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Master-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

(2) § 306 BGB bleibt unberührt.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Master-AGB sowie aller unter dem Vertragsverhältnis geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abzutreten oder zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.